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§ 230b Steuergesetz (StG) - 3. Inhalt des Erlassgesuchs

Bezug, Erlass und Sicherung der Steuern und Bussen
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§ 230b StG · 3. Inhalt des Erlassgesuchs

1. Das Erlassgesuch muss schriftlich und begründet sein und die nötigen Beweismittel enthalten. Im Gesuch ist die Notlage darzulegen, derzufolge die Zahlung der Steuer, des Zinses oder der Busse eine grosse Härte bedeuten würde.

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