623.313
CH-AG
§ 3 Verordnung über die Auszahlung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes auf amerikanischen Dividenden und Zinsen
§ 3 Verordnung über die Auszahlung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes auf amerikanischen Dividenden und Zinsen
1. Diese Verordnung tritt nach Genehmigung durch das Eidgenössische Finanz- und Zolldepartement rückwirkend ab 1. Januar 1953 in Kraft.