623.313
CH-AG
Kanton Aargau 623.313
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Aargau
Gesetzestext (3 Artikel)
§ 1 Verordnung über die Auszahlung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes auf amerikanischen Dividenden und Zinsen
Originalquelle öffnen
1. Der zusätzliche Steuerrückbehalt auf amerikanischen Dividenden und Zinsen wird den Berechtigten vom kantonalen Verrechnungssteueramt ausbezahlt.
§ 2 Verordnung über die Auszahlung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes auf amerikanischen Dividenden und Zinsen
Originalquelle öffnen
1. Soweit das Bundesrecht nichts anderes anordnet, finden die Bestimmungen der Vollziehungsverordnung vom 10. Januar 1947 zum Bundesratsbeschluss über die Verrechnungssteuer sinngemäss Anwendung.
§ 3 Verordnung über die Auszahlung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes auf amerikanischen Dividenden und Zinsen
Originalquelle öffnen
1. Diese Verordnung tritt nach Genehmigung durch das Eidgenössische Finanz- und Zolldepartement rückwirkend ab 1. Januar 1953 in Kraft.