Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
623.313 CH-AG

Kanton Aargau 623.313

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Aargau
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Der zusätzliche Steuerrückbehalt auf amerikanischen Dividenden und Zinsen wird den Berechtigten vom kantonalen Verrechnungssteueramt ausbezahlt.

1. Soweit das Bundesrecht nichts anderes anordnet, finden die Bestimmungen der Vollziehungsverordnung vom 10. Januar 1947 zum Bundesratsbeschluss über die Verrechnungssteuer sinngemäss Anwendung.

1. Diese Verordnung tritt nach Genehmigung durch das Eidgenössische Finanz- und Zolldepartement rückwirkend ab 1. Januar 1953 in Kraft.

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