617.113
FiVOFi
CH-AG
§ 7 Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeindeanstalten (Finanzverordnung, FiV) - Aufgaben- und Finanzplanung
Gesamtsteuerung des Haushalts
§ 7 Finanzverordnung, FiV · Aufgaben- und Finanzplanung
1. Die Aufgaben- und Finanzplanung hat folgende Elemente zu enthalten
a) den Planaufwand und -ertrag für die Aufgabengebiete der Gemeinde,
b) die Planinvestitionsausgaben und -einnahmen für die Aufgabengebiete der Gemeinde,
c) die Schätzung des Finanzierungsbedarfs,
d) die Finanzierungsmöglichkeiten,
e) die Entwicklung der Kennzahlen der Nettoschuld I je Einwohner, des Eigenkapitaldeckungsgrades und des Selbstfinanzierungsgrades.