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617.113 FiVOFi CH-AG

§ 20 Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeindeanstalten (Finanzverordnung, FiV) - Abschreibungen

Rechnungslegung
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§ 20 Finanzverordnung, FiV · Abschreibungen

1. Die Abschreibungssätze der verschiedenen Anlagekategorien des Verwaltungsvermögens sind in Anhang 1 geregelt.

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