617.113
FiVOFi
CH-AG
§ 20 Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeindeanstalten (Finanzverordnung, FiV) - Abschreibungen
Rechnungslegung
§ 20 Finanzverordnung, FiV · Abschreibungen
1. Die Abschreibungssätze der verschiedenen Anlagekategorien des Verwaltungsvermögens sind in Anhang 1 geregelt.