617.113
FiVOFi
CH-AG
§ 10 Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeindeanstalten (Finanzverordnung, FiV) - Bilanz
Gesamtsteuerung des Haushalts
§ 10 Finanzverordnung, FiV · Bilanz
1. In der Bilanz werden die Aktiven und Passiven einander gegenübergestellt.
2. Die Aktiven werden in Finanz- und Verwaltungsvermögen gegliedert.
3. Die Passiven werden in Frem- und Eigenkapital gegliedert.