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617.113 FiVOFi CH-AG

§ 10 Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeindeanstalten (Finanzverordnung, FiV) - Bilanz

Gesamtsteuerung des Haushalts
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§ 10 Finanzverordnung, FiV · Bilanz

1. In der Bilanz werden die Aktiven und Passiven einander gegenübergestellt.

2. Die Aktiven werden in Finanz- und Verwaltungsvermögen gegliedert.

3. Die Passiven werden in Frem- und Eigenkapital gegliedert.

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