§ 6 Dekret über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden (Finanzausgleichsdekret, FiAD) - Unterstützung von Gemeindezusammenschlüssen
§ 6 Finanzausgleichsdekret, FiAD · Unterstützung von Gemeindezusammenschlüssen
1. Die Zusammenschlusspauschale gemäss § 17 Abs. 2 FiAG beträgt pro Gemeinde Fr. 400'000.-.
2. Gemeinden mit einer relativen Steuerkraft unter dem kantonalen Durchschnitt werden Zusammenschlussbeiträge gewährt. Die Höhe des Beitrags berechnet sich aus der Multiplikation des Faktors 3,5 mit dem Ergebnis der Multiplikation folgender Faktoren
a) Differenz zwischen der durchschnittlichen relativen Steuerkraft aller Gemeinden und jener der betreffenden Gemeinde,
b) nach Grösse gewichtete Einwohnerzahl der betreffenden Gemeinde.
3. Für die Einwohnerzahl und die relative Steuerkraft gemäss Absatz 2 sind die Durchschnittswerte der letzten drei Jahre vor dem Gemeindezusammenschluss massgebend. Die resultierende Einwohnerzahl wird wie folgt berücksichtigt
a) erste 500 Einwohnerinnen und Einwohner zu 100 %,
b) nächste 1'000 Einwohnerinnen und Einwohner zu 80 %,
c) nächste 1'500 Einwohnerinnen und Einwohner zu 50 %,
d) nächste 2'000 Einwohnerinnen und Einwohner zu 30 %,
e) weitere Einwohnerinnen und Einwohner zu 15 %.