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§ 3 Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten) - Aufwand

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§ 3 G Sonderlasten · Aufwand

1. Als Aufwand der Spezialfinanzierung gelten

a) * ...

b) der Aufwand zur Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken,

c) * ...

d) * ...

e) * der Aufwand für die Schliessung der Deckungslücken bei Verselbstständigungen von Zweigen der Staatsverwaltung,

f) * der Finanzaufwand für den Vorschuss an die Spezialfinanzierung,

g) * der vom Grossen Rat zugewiesene Aufwand für Massnahmen bei Unterdeckung der Aargauischen Pensionskasse.

2. ...

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