612.320
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CH-AG
Dekret über den finanziellen Feinausgleich der Aufgabenverschiebungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden (Aufgabenverschiebungsdekret, AVD) - Feinausgleich von Lastenverschiebungen (AVD)
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Aargau
Gesetzestext (2 Artikel)
§ 1 Dekret über den finanziellen Feinausgleich der Aufgabenverschiebungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden (Aufgabenverschiebungsdekret, AVD) - Feinausgleich von Lastenverschiebungen
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1. Der Kanton leistet an die Gemeinden eine jährliche Ausgleichszahlung von netto Fr. 18,5 Mio. zum finanziellen Feinausgleich der Lastenverschiebungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden.
2. ...
3. Die Nettozahlung gemäss Absatz 1 ergibt sich aus
a) einer Ausgleichsleistung von Fr. 19,1 Mio. zugunsten der Gemeinden aus der ordentlichen Rechnung und
b) einer Ausgleichsleistung von Fr. 0,6 Mio. zulasten der Gemeinden in die Spezialfinanzierung Strassenrechnung.
§ 2 Dekret über den finanziellen Feinausgleich der Aufgabenverschiebungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden (Aufgabenverschiebungsdekret, AVD) - Inkrafttreten
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1. Der Regierungsrat setzt dieses Dekret gleichzeitig mit dem AVBiG in Kraft.