612.310
DAF
CH-AG
§ 8 Dekret über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (DAF) - Investitionsrechnung
Rechnungslegung - Investitionsrechnung
§ 8 DAF · Investitionsrechnung
1. Vorhaben mit mehrjähriger betriebswirtschaftlicher Nutzungsdauer, die das Verwaltungsvermögen betreffen, stellen eine Investition dar, wenn der Aufwand die Wesentlichkeitsgrenze überschreitet. Dieser Aufwand und der damit zusammenhängende Ertrag werden in der Investitionsrechnung geführt.
2. Projektstellen werden ebenfalls als Investitionen geführt, wenn der entsprechende Verpflichtungskredit über die Investitionsrechnung abgewickelt wird.
3. Investitionsaufwand und Investitionsertrag werden gemäss den §§ 4 und 5 in die Bilanz überführt.
4. Darlehen und Beteiligungen gelten nicht als Investitionen.