612.310
DAF
CH-AG
§ 7 Dekret über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (DAF) - Erfolgsrechnung
Rechnungslegung - Erfolgsrechnung
§ 7 DAF · Erfolgsrechnung
1. Das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung setzt sich zusammen aus dem operativen und dem ausserordentlichen Ergebnis. Es verändert den Bilanzüberschuss beziehungsweise den Bilanzfehlbetrag.
2. Kantonale Steuern werden mit der Rechnungsstellung nach dem Sollprinzip verbucht.
3. Der Ausgleich einer Spezialfinanzierung wird als Einlage respektive Entnahme in Spezialfinanzierungen verbucht.