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612.310 DAF CH-AG

§ 6 Dekret über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (DAF) - Verwaltungsvermögen mit Direktabschreibungen

Rechnungslegung - Bilanz
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§ 6 DAF · Verwaltungsvermögen mit Direktabschreibungen

1. Per Ende Jahr werden folgende Anlagekategorien vollständig abgeschrieben

a) * Wasserbauten und Bauten des Natur- und Landschaftsschutzes,

b) erteilte Investitionsbeiträge.

2. Per Ende Jahr werden ebenso alle Investitionen von Spezialfinanzierungen vollständig abgeschrieben.

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