612.310
DAF
CH-AG
§ 6 Dekret über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (DAF) - Verwaltungsvermögen mit Direktabschreibungen
Rechnungslegung - Bilanz
§ 6 DAF · Verwaltungsvermögen mit Direktabschreibungen
1. Per Ende Jahr werden folgende Anlagekategorien vollständig abgeschrieben
a) * Wasserbauten und Bauten des Natur- und Landschaftsschutzes,
b) erteilte Investitionsbeiträge.
2. Per Ende Jahr werden ebenso alle Investitionen von Spezialfinanzierungen vollständig abgeschrieben.