612.310
DAF
CH-AG
§ 5 Dekret über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (DAF) - Verwaltungsvermögen mit Abschreibungen
Rechnungslegung - Bilanz
§ 5 DAF · Verwaltungsvermögen mit Abschreibungen
1. Über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden folgende Anlagekategorien
Anlagekategorie: Gebäude; Nutzungsdauer: 35 Jahre
Anlagekategorie: Installationen, Einbauten, Mieterausbauten bei Gebäuden; Nutzungsdauer: 10 Jahre
Anlagekategorie: Maschinen, Fahrzeuge; Nutzungsdauer: 8 Jahre
Anlagekategorie: übrige Mobilien; Nutzungsdauer: 5 Jahre
Anlagekategorie: Informatik; Nutzungsdauer: 3 Jahre
2. Die Werte werden abzüglich der erhaltenen Investitionsbeiträge ausgewiesen.
3. Die Abschreibungen erfolgen jährlich und werden linear nach der jeweiligen Nutzungsdauer der betreffenden Anlagekategorie vorgenommen.
4. Die Abschreibung beginnt bei Nutzungsbeginn.