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612.310 DAF CH-AG

§ 5 Dekret über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (DAF) - Verwaltungsvermögen mit Abschreibungen

Rechnungslegung - Bilanz
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§ 5 DAF · Verwaltungsvermögen mit Abschreibungen

1. Über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden folgende Anlagekategorien

Anlagekategorie: Gebäude; Nutzungsdauer: 35 Jahre

Anlagekategorie: Installationen, Einbauten, Mieterausbauten bei Gebäuden; Nutzungsdauer: 10 Jahre

Anlagekategorie: Maschinen, Fahrzeuge; Nutzungsdauer: 8 Jahre

Anlagekategorie: übrige Mobilien; Nutzungsdauer: 5 Jahre

Anlagekategorie: Informatik; Nutzungsdauer: 3 Jahre

2. Die Werte werden abzüglich der erhaltenen Investitionsbeiträge ausgewiesen.

3. Die Abschreibungen erfolgen jährlich und werden linear nach der jeweiligen Nutzungsdauer der betreffenden Anlagekategorie vorgenommen.

4. Die Abschreibung beginnt bei Nutzungsbeginn.

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