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612.310 DAF CH-AG

§ 4 Dekret über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (DAF) - Verwaltungsvermögen ohne Abschreibungen

Rechnungslegung - Bilanz
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§ 4 DAF · Verwaltungsvermögen ohne Abschreibungen

1. Nicht abgeschrieben werden folgende Anlagekategorien

a) Grundstücke inklusive Wald,

b) Sachanlagen im Bau,

c) Darlehen und Beteiligungen.

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