612.310
DAF
CH-AG
§ 36 Dekret über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (DAF) - Management-Informations-System
Führungsunterstützung
§ 36 DAF · Management-Informations-System
1. Das Management-Informations-System (MIS) unterstützt die Erstellung des Aufgaben- und Finanzplans sowie des Jahresberichts mit Jahresrechnung auf den Steuerungsebenen Aufgabenbereich und Leistungsgruppe.
2. Es macht den Mitgliedern des Grossen Rats sowie der Finanzkontrolle die verbindlich gesetzten Daten gemäss Absatz 1 mittels folgender Funktionalitäten zugänglich
a) Pläne des Aufgaben- und Finanzplans,
b) Berichte des Jahresberichts mit Jahresrechnung,
c) Zeitreihen (als Zahlen und Grafiken),
d) Vergleiche (Versionen, Vorjahre),
e) Filter.
3. Der Regierungsrat regelt die Sicht- und Mutationsrechte sowie deren Zuweisung auf Verwaltungsebene durch Verordnung.