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612.310 DAF CH-AG

§ 36 Dekret über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (DAF) - Management-Informations-System

Führungsunterstützung
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§ 36 DAF · Management-Informations-System

1. Das Management-Informations-System (MIS) unterstützt die Erstellung des Aufgaben- und Finanzplans sowie des Jahresberichts mit Jahresrechnung auf den Steuerungsebenen Aufgabenbereich und Leistungsgruppe.

2. Es macht den Mitgliedern des Grossen Rats sowie der Finanzkontrolle die verbindlich gesetzten Daten gemäss Absatz 1 mittels folgender Funktionalitäten zugänglich

a) Pläne des Aufgaben- und Finanzplans,

b) Berichte des Jahresberichts mit Jahresrechnung,

c) Zeitreihen (als Zahlen und Grafiken),

d) Vergleiche (Versionen, Vorjahre),

e) Filter.

3. Der Regierungsrat regelt die Sicht- und Mutationsrechte sowie deren Zuweisung auf Verwaltungsebene durch Verordnung.

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