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612.310 DAF CH-AG

§ 34 Dekret über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (DAF) - Vergabe- und Ausgabenkompetenz

Verwaltung von Vermögen und Finanzverbindlichkeiten
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§ 34 DAF · Vergabe- und Ausgabenkompetenz

1. Vergaben und Ausgaben von mehr als 1 Million Franken bewilligt der Regierungsrat.

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