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612.310 DAF CH-AG

§ 33 Dekret über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (DAF) - Spezialfinanzierungen Swisslos-Fonds und Swisslos-Sportfonds

Verwaltung von Vermögen und Finanzverbindlichkeiten
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§ 33 DAF · Spezialfinanzierungen Swisslos-Fonds und Swisslos-Sportfonds

1. Der Regierungsrat beschliesst über die Verwendung der Mittel des Swisslos-Fonds und des Swisslos-Sportfonds. Er legt darüber im Anhang der Jahresrechnung Rechenschaft ab.

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