612.310
DAF
CH-AG
§ 33 Dekret über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (DAF) - Spezialfinanzierungen Swisslos-Fonds und Swisslos-Sportfonds
Verwaltung von Vermögen und Finanzverbindlichkeiten
§ 33 DAF · Spezialfinanzierungen Swisslos-Fonds und Swisslos-Sportfonds
1. Der Regierungsrat beschliesst über die Verwendung der Mittel des Swisslos-Fonds und des Swisslos-Sportfonds. Er legt darüber im Anhang der Jahresrechnung Rechenschaft ab.