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612.310 DAF CH-AG

§ 25 Dekret über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (DAF) - Kreditkontrolle und Kreditabrechnung

Verpflichtungskredit
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§ 25 DAF · Kreditkontrolle und Kreditabrechnung

1. Die mit dem Vorhaben beauftragte Instanz überwacht die Verwendung der Verpflichtungskredite selbständig und rechnet sie ab.

2. Bei Verpflichtungskrediten, die ausschliesslich aus wiederkehrendem Aufwand bestehen, wird die Kreditabrechnung nach dem ersten vollständigen Betriebsjahr erstellt. Verpflichtungskredite, die aus einmaligem und wiederkehrendem Aufwand bestehen, werden mit dem einmaligen Aufwand des Verpflichtungskredits abgerechnet.

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