Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
612.310 DAF CH-AG

§ 21 Dekret über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (DAF) - Führung der Verpflichtungskredite in der Erfolgsrechnung und in der Investitionsrechnung

Verpflichtungskredit
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (40 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 21 DAF · Führung der Verpflichtungskredite in der Erfolgsrechnung und in der Investitionsrechnung

1. Einmaliger Aufwand eines Verpflichtungskredits wird in der Regel vollständig im Globalbudget respektive in der Investitionsrechnung geführt.

2. Wiederkehrender Aufwand eines Verpflichtungskredits wird im Globalbudget geführt.

← § 20 DAF Dekret über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (DAF) - Grundgliederung § 22 DAF →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →