612.310
DAF
CH-AG
§ 21 Dekret über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (DAF) - Führung der Verpflichtungskredite in der Erfolgsrechnung und in der Investitionsrechnung
Verpflichtungskredit
§ 21 DAF · Führung der Verpflichtungskredite in der Erfolgsrechnung und in der Investitionsrechnung
1. Einmaliger Aufwand eines Verpflichtungskredits wird in der Regel vollständig im Globalbudget respektive in der Investitionsrechnung geführt.
2. Wiederkehrender Aufwand eines Verpflichtungskredits wird im Globalbudget geführt.