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612.310 DAF CH-AG

§ 14 Dekret über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (DAF) - Wesentliche Veränderungen im Budget

Steuerung - Budget und Nachtragskredite
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§ 14 DAF · Wesentliche Veränderungen im Budget

1. Wesentliche Veränderungen des Budgets im Vergleich zum Budget des Vorjahres sind im Aufgabenbereichsplan zu kommentieren.

2. Eine Veränderung einer finanziellen Steuergrösse ist wesentlich, wenn sie mindestens 5 % beträgt. Veränderungen ab 2 Millionen Franken sind immer wesentlich.

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