§ 12 Dekret über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (DAF) - Übertragungen und Rücklagen
§ 12 DAF · Übertragungen und Rücklagen
1. Übertragungen können maximal im Umfang des bewilligten Budgets des Vorjahrs nach Abzug der beanspruchten Mittel vorgenommen werden. Übertragene Mittel dürfen nicht zur Kompensation verwendet werden.
2. In folgenden Aufgabenbereichen können aus zweckgebundenen Ertragsüberschüssen im Globalbudget Rücklagen gebildet werden
a) * Migration und Integration: Integrationsbeitrag Bund,
b) * Arbeitssicherheit und arbeitsmarktliche Integration: Vollzug der Arbeitslosenversicherung,
bbis) * ...
c) * Gesundheit: Alkoholzehntel und Spielsuchtbekämpfung,
d) Verbraucherschutz: Tierseuchenbekämpfung,
e) Wald, Jagd und Fischerei: Waldrodung.
3. In folgenden Aufgabenbereichen können aus zweckgebundenen nicht beanspruchten Budgetmitteln des Globalbudgets Rücklagen gebildet werden, sofern sie nicht Teil eines Verpflichtungskredits sind
a) Hochschulen: Ausbildungsbeiträge,
b) Immobilien: baulicher Unterhalt,
c) * Landwirtschaft: Darlehen Landwirtschaft,
d) * Volksschule: Ressourcierung.