611.115
SLFVOFSRFSL
CH-AG
§ 8 Verordnung über die Verwendung der Mittel des Swisslos-Fonds (Swisslos-Fonds-Verordnung, SLFV) - Auszahlung der Beiträge
Verfahren
§ 8 Swisslos-Fonds-Verordnung, SLFV · Auszahlung der Beiträge
1. Das BKS überprüft die Einhaltung allfälliger Bedingungen und Auflagen und beauftragt anschliessend die zuständige Zentrale Rechnungsstelle mit der Beitragsauszahlung.