611.115
SLFVOFSRFSL
CH-AG
§ 5 Verordnung über die Verwendung der Mittel des Swisslos-Fonds (Swisslos-Fonds-Verordnung, SLFV) - Nachträgliche Gesuche
Verfahren
§ 5 Swisslos-Fonds-Verordnung, SLFV · Nachträgliche Gesuche
1. Auf Gesuche, die gestellt werden, nachdem das zu unterstützende Vorhaben bereits in Angriff genommen wurde, wird nicht eingetreten.