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611.115 SLFVOFSRFSL CH-AG

§ 4 Verordnung über die Verwendung der Mittel des Swisslos-Fonds (Swisslos-Fonds-Verordnung, SLFV) - Beitragsgesuch

Verfahren
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§ 4 Swisslos-Fonds-Verordnung, SLFV · Beitragsgesuch

1. Das Gesuch um einen Beitrag aus dem Swisslos-Fonds ist dem Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) einzureichen.

2. Dem Gesuch sind alle sachdienlichen Unterlagen, mindestens aber ein Kostenvoranschlag und ein Finanzierungsplan beizulegen. Es ist anzugeben, an welche Stellen ebenfalls Beitragsgesuche gerichtet wurden.

3. Das BKS prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und kann die Vorlage weiterer Unterlagen wie Statuten, Jahresrechnungen, Pläne, Verträge usw. verlangen.

4. Über Gesuche um Beiträge gemäss § 2 Abs. 2 lit. g entscheidet das BKS.

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