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§ 2 Verordnung über die Verwendung der Mittel des Swisslos-Fonds (Swisslos-Fonds-Verordnung, SLFV) - Verwendungszweck der Mittel aus dem Swisslos-Fonds

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§ 2 Swisslos-Fonds-Verordnung, SLFV · Verwendungszweck der Mittel aus dem Swisslos-Fonds

1. Die Verwendung von Mitteln aus dem Swisslos-Fonds zur Finanzierung von Tätigkeiten im Kernbereich der öffentlichen Aufgaben ist ausgeschlossen.

2. Beiträge können ausgerichtet werden zur Realisierung von Vorhaben, die gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken dienen. Insbesondere können Mittel aus dem Swisslos-Fonds verwendet werden

a) * für die Durchführung von Produktionen und kulturellen Anlässen;

b) * für kulturelle Einrichtungen und Publikationen;

c) * für die Denkmalpflege, die Archäologie und den Ortsbildschutz;

d) * für den Natur- und Umweltschutz;

e) * für die Katastrophenhilfe, die humanitäre Hilfe und für Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit;

f) * für wissenschaftliche und für soziale Vorhaben von allgemeinem Interesse;

g) * ...

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