585.153
CH-AG
§ 3 Tarif über die Erhebung von Gebühren in Brandschutzangelegenheiten (Gebührentarif Brandschutz)
§ 3 Gebührentarif Brandschutz
1. In jedem Fall sind die Kosten externer Sachverständiger zu bezahlen, die in begründeten Fällen für die Behandlung von Brandschutzgesuchen oder bei Brandschutzkontrollen beigezogen werden müssen.