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585.153 CH-AG

§ 1 Tarif über die Erhebung von Gebühren in Brandschutzangelegenheiten (Gebührentarif Brandschutz)

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§ 1 Gebührentarif Brandschutz

1. Die Tätigkeiten, welche die Aargauische Gebäudeversicherung gestützt auf das Brandschutzgesetz wahrnimmt, sind im Normalfall unentgeltlich.

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