585.153
CH-AG
§ 1 Tarif über die Erhebung von Gebühren in Brandschutzangelegenheiten (Gebührentarif Brandschutz)
§ 1 Gebührentarif Brandschutz
1. Die Tätigkeiten, welche die Aargauische Gebäudeversicherung gestützt auf das Brandschutzgesetz wahrnimmt, sind im Normalfall unentgeltlich.