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585.113 BSV CH-AG

§ 12 Brandschutzverordnung (BSV) - Publikation und Inkrafttreten

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 12 BSV · Publikation und Inkrafttreten

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Mai 2005 in Kraft.

2. ...

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