581.514
IFV
CH-AG
§ 5 Verordnung über die Beitragsleistung aus dem Fonds zur Bekämpfung von Feuer- und Elementarschäden (Interventionsfondsverordnung, IFV) - Beitragsgesuche
Einzelgesuche
§ 5 Interventionsfondsverordnung, IFV · Beitragsgesuche
1. Beitragsgesuche sind vorgängig der Auftragserteilung beziehungsweise Anschaffung einzureichen für
a) die Erstellung, den Umbau und die Erweiterung von Feuerwehrlokalen,
b) die Anschaffung oder den Umbau von Feuerwehrfahrzeugen, Spezialanhängern, Motorspritzen und Anhängeleitern,
c) den Löschschutz ausserhalb der Bauzone.
2. Mit dem Beitragsgesuch ist eine detaillierte Offerte einzureichen.
3. Dem Beitragsgesuch für Feuerwehrlokale sind zusätzlich in einfacher Ausführung beizugeben
a) Baubeschrieb,
b) kompletter Plansatz,
c) Schema der Mengenermittlung,
d) detaillierte Kostenberechnung nach Baukostenplan (BPK).