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581.514 IFV CH-AG

§ 4 Verordnung über die Beitragsleistung aus dem Fonds zur Bekämpfung von Feuer- und Elementarschäden (Interventionsfondsverordnung, IFV) - Berechnung des ordentlichen Einzelbeitrags und des jährlichen pauschalen Beitrags im Feuerwehrbereich

Beitragsberechtigung
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§ 4 Interventionsfondsverordnung, IFV · Berechnung des ordentlichen Einzelbeitrags und des jährlichen pauschalen Beitrags im Feuerwehrbereich

1. Die ordentlichen Einzelbeiträge und die jährlichen pauschalen Beiträge an die Gemeinden werden nach Massgabe des Ertrags des Feuerwehrpflichtersatzes gemäss der Skala in Anhang 1 berechnet. Rechnerische Basis der Pauschale bilden hierbei die theoretischen jährlichen Investitionskosten gemäss der jeweiligen Grössenklasse (Anhang 2).

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