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CH-AG
§ 32 Verordnung zum Feuerwehrgesetz (Feuerwehrverordnung, FwV) - Anpassung der Reglemente
Einsatzdienst
§ 32 Feuerwehrverordnung, FwV · Anpassung der Reglemente
1. Die Gemeinden bzw. Betriebe haben ihr Feuerwehrreglement anzupassen oder neu zu fassen und dem Amt zur Genehmigung zu unterbreiten. Dabei sind die Betriebsfeuerwehr- und Löschgruppenreglemente vor der Zustellung an das Amt auf Antrag der Feuerwehrkommission auch durch den Gemeinderat zu genehmigen.
2. Die revidierten Reglemente sind spätestens auf den 1. Januar 1999 in Kraft zu setzen.