Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
581.111 LSILVFFwVRpPRdVF CH-AG

§ 32 Verordnung zum Feuerwehrgesetz (Feuerwehrverordnung, FwV) - Anpassung der Reglemente

Einsatzdienst
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (32 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 32 Feuerwehrverordnung, FwV · Anpassung der Reglemente

1. Die Gemeinden bzw. Betriebe haben ihr Feuerwehrreglement anzupassen oder neu zu fassen und dem Amt zur Genehmigung zu unterbreiten. Dabei sind die Betriebsfeuerwehr- und Löschgruppenreglemente vor der Zustellung an das Amt auf Antrag der Feuerwehrkommission auch durch den Gemeinderat zu genehmigen.

2. Die revidierten Reglemente sind spätestens auf den 1. Januar 1999 in Kraft zu setzen.

← § 31 Feuerwehrverordnung, FwV Verordnung zum Feuerwehrgesetz (Feuerwehrverordnung, FwV) - Aufgebot der Feuerwehr (§ 1 FwG)

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →