581.100
FwG
CH-AG
§ 22 Feuerwehrgesetz (FwG) - Ausbildung der Angehörigen der Feuerwehr
Organisation der Feuerwehr - Ausbildung der Feuerwehren
§ 22 FwG · Ausbildung der Angehörigen der Feuerwehr
1. Die Aargauische Gebäudeversicherung führt Kurse durch zur Ausbildung von Feuerwehrinstruktoren und Angehörigen der Feuerwehr. Sie kann hiefür Fachverbände zur Mithilfe beiziehen.
2. ...
3. Die Gemeinden haben eine angemessene Verdienstausfallentschädigung zu entrichten. Der Regierungsrat erlässt hiefür Richtlinien.