531.211
PolVOrdPolOrdP
CH-AG
§ 13 Verordnung über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeiverordnung, PolV) - Dienstgrad und Lohneinstufung
Organisation und Dienstrecht der Kantonspolizei - Dienstgrade und Lohneinstufung
§ 13 Polizeiverordnung, PolV · Dienstgrad und Lohneinstufung
1. Die Dienstgrad- und die Lohneinstufung der Polizistinnen und Polizisten erfolgen getrennt.
2. Die Lohneinstufung erfolgt gemäss den Bestimmungen des Lohndekrets, die Dienstgradeinstufung gemäss den §§ 14-19.