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531.211 PolVOrdPolOrdP CH-AG

§ 13 Verordnung über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeiverordnung, PolV) - Dienstgrad und Lohneinstufung

Organisation und Dienstrecht der Kantonspolizei - Dienstgrade und Lohneinstufung
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§ 13 Polizeiverordnung, PolV · Dienstgrad und Lohneinstufung

1. Die Dienstgrad- und die Lohneinstufung der Polizistinnen und Polizisten erfolgen getrennt.

2. Die Lohneinstufung erfolgt gemäss den Bestimmungen des Lohndekrets, die Dienstgradeinstufung gemäss den §§ 14-19.

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