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§ 8 Dekret über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeidekret, PolD) - 6. Publikation und Inkrafttreten

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§ 8 Polizeidekret, PolD · 6. Publikation und Inkrafttreten

1. Dieses Dekret wird vom Regierungsrat auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz, PolG) vom 6. Dezember 2005 in Kraft gesetzt. Es ist in der Gesetzessammlung zu publizieren.

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