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§ 6 Dekret über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeidekret, PolD) - 4. Übertragbare Aufgaben der Kriminalpolizei

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§ 6 Polizeidekret, PolD · 4. Übertragbare Aufgaben der Kriminalpolizei

1. Die Kantonspolizei kann gemäss § 4 Abs. 3 des Polizeigesetzes (PolG) folgende kriminalpolizeilichen Aufgaben den Polizeikräften der Gemeinden übertragen

a) Ermittlungen bei Diebstählen bis zu einem Deliktsbetrag von maximal Fr. 5'000.-, unter Ausschluss der Entreiss-, Einschleich- und Einbruchdiebstähle,

b) * ...

c) * ...

d) * Ermittlungen bei Vergehen.

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