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§ 3 Dekret über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeidekret, PolD) - b) Verkehrspolizeiliche Aufgaben

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§ 3 Polizeidekret, PolD · b) Verkehrspolizeiliche Aufgaben

1. Die verkehrspolizeilichen Aufgaben der Gemeinden sind

a) die Überwachung und Kontrolle des ruhenden Strassenverkehrs auf dem Gemeindegebiet,

b) die Überwachung und Kontrolle des fliessenden Strassenverkehrs auf dem Gemeindegebiet (ausgenommen Kantonsstrassen ausserorts),

c) die Verkehrsregelung im Allgemeinen, bei besonderen Anlässen und soweit notwendig bei Unfällen,

d) die Instruktion der Feuerwehr und des Zivilschutzes in Belangen des Verkehrsdienstes,

e) die Bearbeitung von Verkehrsanordnungen, Strassensignalisationen und Markierungen auf Gemeindestrassen,

f) die Bearbeitung von Verkehrsanordnungen, Strassensignalisationen und Markierungen auf National- und Kantonsstrassen in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden,

g) die Verkehrserziehung in den Kindergärten und Schulen,

h) die Verkehrssicherheitsaktionen in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu), dem Schweizerischen Verkehrssicherheitsrat und dem kantonalen Polizeikommando,

i) der Einzug von Kontrollschildern sowie von Fahrzeug-, Führer- und Lernfahrausweisen zu Handen des Strassenverkehrsamts.

2. ...

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