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§ 1 Dekret über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeidekret, PolD) - 1. Grundssatz

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§ 1 Polizeidekret, PolD · 1. Grundssatz

1. Die öffentliche Sicherheit wird von der Kantonspolizei und den Polizeikräften der Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gewährleistet.

2. Die Kantonspolizei stellt die einheitliche Einsatzdoktrin aller Polizeikräfte sicher.

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