531.210
POLDDeP
CH-AG
§ 1 Dekret über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeidekret, PolD) - 1. Grundssatz
§ 1 Polizeidekret, PolD · 1. Grundssatz
1. Die öffentliche Sicherheit wird von der Kantonspolizei und den Polizeikräften der Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gewährleistet.
2. Die Kantonspolizei stellt die einheitliche Einsatzdoktrin aller Polizeikräfte sicher.