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§ 63 Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz, PolG) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 63 Polizeigesetz, PolG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird das Gesetz über die Organisation der Kantonspolizei vom 8. März 1955 aufgehoben.

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