531.200
PolGLPol
CH-AG
§ 63 Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz, PolG) - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 63 Polizeigesetz, PolG · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird das Gesetz über die Organisation der Kantonspolizei vom 8. März 1955 aufgehoben.