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§ 32 Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz, PolG) - Befragung

Materielle Bestimmungen - Polizeiliche Massnahmen, polizeilicher Zwang und Bedrohungsmanagement - Polizeiliche Massnahmen
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§ 32 Polizeigesetz, PolG · Befragung

1. Die Polizei kann Personen befragen, soweit dies zur Erfüllung einer polizeilichen Aufgabe von Bedeutung ist.

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