531.200
PolGLPol
CH-AG
§ 32 Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz, PolG) - Befragung
Materielle Bestimmungen - Polizeiliche Massnahmen, polizeilicher Zwang und Bedrohungsmanagement - Polizeiliche Massnahmen
§ 32 Polizeigesetz, PolG · Befragung
1. Die Polizei kann Personen befragen, soweit dies zur Erfüllung einer polizeilichen Aufgabe von Bedeutung ist.