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§ 8 Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (BZV-AG) - Regionale Führungsorgane

Bevölkerungsschutz - Verantwortung und Aufgaben der Gemeinden
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§ 8 BZV-AG · Regionale Führungsorgane

1. Die Gemeinderäte oder die von ihnen für die Bevölkerungsschutzregion bezeichnete Koordinationsstelle wählen die Angehörigen des RFO.

2. Für die Angehörigen des RFO und für die durch das RFO im Einsatz zusätzlich aufgebotenen Spezialistinnen und Spezialisten ist durch das für den Bevölkerungsschutz in der Gemeinde zuständige Organ eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

3. Die RFO können aufgeboten werden durch

a) die Vorsteherin oder den Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales,

b) den KFS,

c) * die Kommandantin oder den Kommandanten der Kantonspolizei, die Stellvertretung oder die Pikettoffizierin oder den Pikettoffizier,

d) * die Chefin beziehungsweise den Chef oder die Stabschefin beziehungsweise den Stabschef des RFO,

e) die Einsatzleitung,

f) * die Gemeinderäte der betreffenden Region,

g) * die in der Bevölkerungsschutzregion bezeichnete Koordinationsstelle für den Bevölkerungsschutz.

4. Die RFO stellen ihre rasche Einsatzbereitschaft und Einsatzfähigkeit sicher. Sie müssen über die KNZ aufgeboten werden können. Die Kosten tragen die Regionen.

5. Die Angehörigen der RFO haben jedem Aufgebot für Einsätze und Ausbildungen Folge zu leisten.

6. Bei einem Einsatz haben die RFO die KNZ und den KFS zu informieren und ihre Verbindung sicherzustellen.

7. Die Zivilschutzorganisationen (ZSO) stellen ihrem jeweiligen RFO die für das RFO vorgesehene Führungsunterstützung für Einsätze und Übungen zur Verfügung. Die Übungseinsätze müssen mit dem Zivilschutzkommando im Rahmen der Jahresplanung der ZSO abgesprochen und koordiniert werden.

8. ...

9. Wenn das RFO im Auftrag der Gemeinden oder der für die Bevölkerungsschutzregion bezeichneten Koordinationsstelle für den Bevölkerungsschutz im Einsatz ist, sind die regionalen Partner des Bevölkerungsschutzes dem RFO unterstellt. Das RFO kann in diesem Zusammenhang Aufträge erteilen.

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