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511.761 WPEV-AG CH-AG

§ 9 Kantonale Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEV-AG) - Aufhebung bisherigen Rechts, Inkrafttreten

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§ 9 WPEV-AG · Aufhebung bisherigen Rechts, Inkrafttreten

1. Die Aargauische Verordnung über den Wehrpflichtersatz vom 11. Februar 1998 wird aufgehoben.

2. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Juli 2004 in Kraft.

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