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511.712 VMA-AG CH-AG

§ 7 Verordnung über den Vollzug der militärischen Aufgaben im Kanton Aargau (VMA-AG) - Aufgaben bei Sportschiessanlagen

Schiessanlagen - Aufgaben der oder des ESO oder der Sachverständigen oder des Sachverständigen der USS
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§ 7 VMA-AG · Aufgaben bei Sportschiessanlagen

1. Für die Erfüllung der Aufgaben der oder des ESO oder einer oder eines Sachverständigen der USS gelten die Bestimmungen des Bundes für das Schiesswesen ausser Dienst.

2. Die oder der ESO oder die oder der Sachverständige der USS stellt die anfallenden Kosten für die Übernahme von Aufgaben gemäss § 4 direkt der Betreiberin, dem Betreiber oder der Betriebskommission der Sportschiessanlage in Rechnung. Als Grundlage dazu dient die Schiessoffiziersverordnung.

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