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511.712 VMA-AG CH-AG

§ 6 Verordnung über den Vollzug der militärischen Aufgaben im Kanton Aargau (VMA-AG) - Aufgaben bei Schiessanlagen, die dem Schiesswesen ausser Dienst dienen

Schiessanlagen - Aufgaben der oder des ESO oder der Sachverständigen oder des Sachverständigen der USS
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§ 6 VMA-AG · Aufgaben bei Schiessanlagen, die dem Schiesswesen ausser Dienst dienen

1. Die oder der ESO vollzieht die Aufgaben gemäss Kapitel 2 der Schiessoffiziersverordnung.

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