511.712
VMA-AG
CH-AG
§ 5 Verordnung über den Vollzug der militärischen Aufgaben im Kanton Aargau (VMA-AG) - Sportschiessanlagen
Schiessanlagen - Aufgaben der Gemeinden
§ 5 VMA-AG · Sportschiessanlagen
1. Die Gemeinden sind für die Meldung ihrer Sportschiessanlagen an die AMB zuständig.