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511.712 VMA-AG CH-AG

§ 5 Verordnung über den Vollzug der militärischen Aufgaben im Kanton Aargau (VMA-AG) - Sportschiessanlagen

Schiessanlagen - Aufgaben der Gemeinden
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§ 5 VMA-AG · Sportschiessanlagen

1. Die Gemeinden sind für die Meldung ihrer Sportschiessanlagen an die AMB zuständig.

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