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511.712 VMA-AG CH-AG

§ 2 Verordnung über den Vollzug der militärischen Aufgaben im Kanton Aargau (VMA-AG) - Verantwortung

Vollzug der militärischen Aufgaben im Kanton Aargau
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§ 2 VMA-AG · Verantwortung

1. Der Vollzug der militärischen Aufgaben im Kanton Aargau obliegt der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB).

2. Sie kann dazu den Gemeinderat und die für den Kanton Aargau zuständige Eidgenössische Schiessoffizierin oder den für den Kanton Aargau zuständigen Eidgenössischen Schiessoffizier (ESO) beiziehen.

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