511.712
VMA-AG
CH-AG
§ 15 Verordnung über den Vollzug der militärischen Aufgaben im Kanton Aargau (VMA-AG) - Disziplinarfehler
Zuständigkeit im militärischen Übertretungs- und Disziplinarstrafrecht
§ 15 VMA-AG · Disziplinarfehler
1. Die Kreiskommandantin oder der Kreiskommandant Aargau ist für Untersuchungen und Beurteilungen von Disziplinarfehlern im Sinne des Militärstrafgesetzes verantwortlich.
2. Die Kreiskommandantin oder der Kreiskommandant Aargau ist ausschliesslich zuständig für Fälle, die die Militärjustiz dem Kanton überweist.