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511.712 VMA-AG CH-AG

§ 14 Verordnung über den Vollzug der militärischen Aufgaben im Kanton Aargau (VMA-AG) - Übertretungen

Zuständigkeit im militärischen Übertretungs- und Disziplinarstrafrecht
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§ 14 VMA-AG · Übertretungen

1. Die Kreiskommandantin oder der Kreiskommandant Aargau ist für Untersuchungen und Beurteilungen von Übertretungen im Sinne des Militärstrafgesetzes verantwortlich.

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