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511.712 VMA-AG CH-AG

§ 12 Verordnung über den Vollzug der militärischen Aufgaben im Kanton Aargau (VMA-AG) - Aufgaben des Kreiskommandos Aargau

Mobilmachung der Armee
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§ 12 VMA-AG · Aufgaben des Kreiskommandos Aargau

1. Das Kreiskommando Aargau hat insbesondere folgende Aufgaben

a) Sicherstellung der Erreichbarkeit während des ganzen Jahres,

b) Betrieb einer Auskunftsstelle für die Mobilmachungsverantwortlichen der Regionalen Führungsorgane (RFO) sowie für die Angehörigen der Armee,

c) Regelung der Aufgaben der RFO mittels entsprechender Befehlsgebung.

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