495.351
CH-AG
§ 6 Verordnung über die Verwaltung und Benutzung der Klosterkirche und das kulturtouristische Angebot auf der Klosterhalbinsel Wettingen - Verantwortlichkeiten bei Veranstaltungen
§ 6 V Klosterkirche und Klosterhalbinsel Wettingen · Verantwortlichkeiten bei Veranstaltungen
1. Veranstalterinnen und Veranstalter sind verantwortlich für die Einhaltung der Benutzungsordnung und der Auflagen des Museum Aargau.
2. In den Verantwortungsbereich der Veranstalterinnen und Veranstalter fallen
a) die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher während der Veranstaltung;
b) die Überwachung der Ordnung in der Klosterkirche;
c) die Organisation der Plätze und die Kontrolle der Billette;
d) alle weiteren Vorkehren, die für die Durchführung der Veranstaltung notwendig sind.
3. Privatrechtlich organisierte Veranstalterinnen und Veranstalter haben für die Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.