§ 3d Verordnung über die Verwaltung und Benutzung der Klosterkirche und das kulturtouristische Angebot auf der Klosterhalbinsel Wettingen - Gebühren für Führungen, Spezialführungen und Workshops
§ 3d V Klosterkirche und Klosterhalbinsel Wettingen · Gebühren für Führungen, Spezialführungen und Workshops
1. Die Gebühr für Führungen von Gruppen bis 25 Personen beträgt je nach Dauer des Angebots zwischen Fr. 80.- und Fr. 170.- pro Gruppe.
2. Die Gebühr für Spezialführungen und Workshops beträgt Fr. 130.- pro Mitarbeitenden und Stunde (minimal Fr. 130.-) zuzüglich der Kosten für die benötigte Infrastruktur und die anfallenden Materialkosten.
3. Bei allen Führungen, Spezialführungen und Workshops wird zusätzlich zur Gebühr gemäss den Absätzen 1 und 2 pro Person der Eintritt gemäss den §§ 3a Abs. 2 und 3b Abs. 2 erhoben. Bei Schulklassen erhalten zwei Begleitpersonen pro Klasse kostenlosen Eintritt.
4. Im Falle der Annullierung oder des Fernbleibens von gebuchten Führungen, Spezialführungen und Workshops wird der Bestellerin beziehungsweise dem Besteller folgende Gebühr in Rechnung gestellt
a) weniger als 15 Tage vor dem reservierten Termin Fr. 100.-, beziehungsweise die volle Gebühr des gebuchten Angebots unter Fr. 100.- (jeweils ohne Eintrittsgebühren);
b) am Tag des reservierten Termins die Gebühr des gebuchten Angebots (ohne Eintrittsgebühren).
5. Bei Verspätung am Tag des reservierten Termins besteht kein Anspruch auf die volle Dauer der Führung, Spezialführung oder des Workshops.